Feuerwehrmitglieder

Feuerwehrmitglieder sind Personen, die aktiven Dienst vom vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr versehen, sofern sie die notwendige Eignung besitzen.

Die Feuerwehrmitglieder üben ihre Tätigkeit freiwillig und ehrenamtlich aus und dürfen keiner anderen Freiwilligen Feuerwehr angehören (Betriebsfeuerwehren allerdings schon).

Feuerwehrmitglieder des Reservestandes (im Regelfall ab dem 65. Lebensjahr) können mit ihrer Zustimmung jedoch weiterhin zu zumutbaren Diensten herangezogen werden.

Die Feuerwehrjugend sind Personen vom vollendetem 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr – die Minderjährigen bedürfen zum Beitritt der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.