Der Brandschutzbeauftragte ist dazu angehalten, die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen zu organisieren und zu kontrollieren.
Seine Aufgaben sind insbesondere in der österreichischen Arbeitsstättenverordnung (§ 43) festgelegt.
Weiters sind folgende Überprüfungen durch den Brandschutzbeauftragten zu veranlassen oder selbst durchzuführen:
Brandmeldeanlagen
Löschanlagen
Steigleitungen
Brandschutztüren
Brandschutztore
Rachabschnittstüren
Türen, die der flucht ins Freie dienen
Fluchtwege leer
tragbare Löschgeräte (Handfeuerlöscher)
fahrbare Löschgeräte
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rettungsschläuche