Abkürzung für BRANDMELDEANLAGE

Automatische Brandmeldeanlagen:

Aufgabe einer automatischen Brandmeldeanlage ist es, unter weitgehender Vermeidung von Fehl- und Täuschungsalarmen jederzeit einen Entstehungsbrand zum frühest möglichen Zeitpunkt so zu melden, dass noch geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese Meldung wird im Regelfall zu einer ständig besetzten Stelle weitergeleitet, die die zuständige Feuerwehr alarmiert.

Nicht Automatische Brandmeldeanlagen:

Aufgabe einer nicht automatischen Brandmeldeanlage ist es, von Personen ausgelöste Brandalarme an eine Brandmeldeeinrichtung weiterzuleiten. Es handelt sich daher um eine manuelle Einrichtung (mit Ausnahme des die Brandmeldezentrale überwachenden Melders), deren Alarme an einer zentralen Stelle einlaufen und die keine automatische Brandfüherkennung gewährleistet.